Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 22.02.2024

mediPlac GmbH
Amtsgericht Paderborn, HRB 4354
Geschäftsführer: Hendrik Otto,  33178 Borchen

Unsere AGB als PDF-Download

1. Geltung der Bedingungen

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Vertragsabschluß

(1) In Prospekten und Preislisten enthaltene Angebote sind verbindlich. Speziell ausgearbeitete Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen oder die im Angebot angegebene Frist.

(2) Sämtliche Aufträge bedürfen regelmäßig unserer schriftlichen Bestätigung. Erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Auftragseingang von unserer Seite keine Ablehnung, so gilt die Bestätigung als erteilt. Unabhängig davon ist der Besteller vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.

3. Preise, Preisänderungen

(1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Besteller in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

(2) Soweit der Warenwert € 72,- netto übersteigt, verstehen sich die Preise inklusive Verpackung, Fracht bzw. Porto und Versicherung bei Versand innerhalb Deutschlands. Liegt der Warenwert unter € 72,- netto wird bei Versand innerhalb Deutschlands ein Mindermengenzuschlag von € 20,- netto zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei internationalem Versand verstehen sich die Preise exklusive Verpackung, Fracht bzw. Porto und Versicherung

(3) Es gelten jeweils unsere z.Zt. der Lieferung maßgebenden Preise.

4. Lieferzeiten

(1) Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir – auch bei verbindlich vereinbarten Terminen – nicht zu vertreten.

(3) Wir sind zu Teillieferungen sowie zu entsprechender Berechnung berechtigt.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung unsere Firma verlassen hat.

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl

unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz oder bessern nach.

(2) Der Besteller muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung und – so weit wie möglich – unter Einsendung einer Probe schriftlich mitteilen.

(3) Wir leisten für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Lieferungsgegenstand.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bereits entstandenen Forderungen unser Eigentum.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen.

(3) In Fällen der Warenrücknahme aus Kulanz berechnen wir 10% des Warenwertes, jedoch mindestens 58,- € als Bearbeitungsgebühr.

(4) Individuelle anwenderbezogene Anfertigungen sind vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen.

8. Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange noch ältere fällige Rechnungen offen sind.

(2) Ist der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank – zuzüglich Umsatzsteuer – zu berechnen. Die Zinsen werden sofort fällig.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

(1) Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten für beide Teile Paderborn als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der Bedingungen verbindlich. Der Besteller und wir sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, verwirklicht.

mediPlac® GmbH
33178 Borchen, Nikolaus-Otto-Straße 36
Fon 05251/87 97 2-0 * Fax 05251/54 30 57
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Web: www.mediPlac.de

Stand 22.02.2024

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